Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- FORD 1 065 204
- SEAT 1H0 837 719
- SKODA 1H0 837 719
- VAG 1H0 837 719
- VW 1H0 837 719
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Artikelnummer:
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V10-2058
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crossreference:
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FA1 11-10012.10, FA1 11-10012.5, FA1 11-10012.25, HERTH+BUSS ELPARTS 50267046
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für OE-Nummer:
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1H0 837 719
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-2058
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Referenznummer(n) OE:
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1 065 204, 1065204, 1H0 837 719, 1H0837719
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Produkttyp:
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